Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) für Altbauten
Das neue EWärmeG trat im Juli 2015 in Kraft
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht. Das Gesetz betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen. Sie müssen ab Juli 2015 strengere Regeln beachten. So wurde der Pflichtanteil an erneuerbarer Energie von zehn auf 15 Prozent erhöht.