Die offizielle GEG-Bezeichnung lautet: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“.
Für welche Bauvorhaben gilt das GEG?
Das GEG gilt für Gebäude, die mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausnahmen bilden Tierställe, Gewächshäuser, unterirdische Bauten, usw. Für diese gilt nur die Inspektionspflicht für Klimaanlagen. Das GEG teilt alle Bauten nach ihrer Nutzung in Wohn- und Nichtwohngebäude ein. Es stellt auch unterschiedliche energetische Anforderungen an diese Kategorien und bestimmt auch wie die entsprechenden Nachweise berechnet werden.
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Durch das GEG sind wir Heizungsbauer verpflichtet, unsere Kunden bei Installation von Heizungsanlagen mit Öl, Gas oder festen Brennstoffen nach den spezifischen Vorgaben des Bundes zu informieren.