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Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) für Altbauten


Das neue EWärmeG trat im Juli 2015 in Kraft

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht.
Das Gesetz betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen.

Stand Januar 2026:

Das E-Wärme-G ist in Baden-Württemberg weiterhin in Kraft und muss erfüllt werden.

Ab 1.1.2029 wir dieses vom GEG Stufenplan abgelöst. Ab dann sind Erfüllungsoptionen wie PV, Sanierungsfahrplan, Gebäudedämmung usw. nicht mehr zulässig.

Die 15 / 30 / 60 % sind dann nur noch über biogene Brennstoffe zu erfüllen. Achtung Kostenfalle !!!

Erneuerbare Energie Gesetz
Übersicht Erfüllungsoption Wohngebäude
Übersicht Erfüllungsoption Nichtwohngebäude