Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) für Altbauten
Das neue EWärmeG trat im Juli 2015 in Kraft
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht. Das Gesetz betrifft insbesondere Hausbesitzer, die eine neue Heizung einbauen lassen.
Stand Januar 2026:
Das E-Wärme-G ist in Baden-Württemberg weiterhin in Kraft und muss erfüllt werden.
Ab 1.1.2029 wir dieses vom GEG Stufenplan abgelöst. Ab dann sind Erfüllungsoptionen wie PV, Sanierungsfahrplan, Gebäudedämmung usw. nicht mehr zulässig.
Die 15 / 30 / 60 % sind dann nur noch über biogene Brennstoffe zu erfüllen. Achtung Kostenfalle !!!